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Wasserentnahmeverbot zum Schutz von Gewässern im Märkischen Kreis

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Aufgrund anhaltender Hitze und Trockenheit sinken die Wasserstände in Bächen, Flüssen und Seen im Märkischen Kreis deutlich. Die Untere Wasserbehörde hat daher eine Allgemeinverfügung für ein Wasserentnahmeverbot im gesamten Kreisgebiet erlassen.

Dies teilte der Märkische Kreis mit.

Das Verbot tritt am 17. Juli in Kraft und gilt vorerst bis zum 31. Oktober. Es untersagt die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Fließgewässern mittels fahrbarer Behälter, Pump- oder Saugvorrichtungen. Ausgenommen sind das Schöpfen mit Handgefäßen und das Tränken von Vieh an eigens dafür eingerichteten Viehtränken. Der Märkische Kreis weist jedoch darauf hin, dass auch bei erlaubten Nutzungen ein sparsamer Umgang mit Wasser dringend geboten ist.

Verstöße gegen die Allgemeinverfügung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Der Märkische Kreis appelliert an die Bürger, das Verbot zu beachten und auf Alternativen wie Regentonnen oder Zisternen zur Gartenbewässerung zurückzugreifen. (dts Nachrichtenagentur)

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