Die Berichterstatterin der SPD für die Teil-Legalisierung von Cannabis, Carmen Wegge, rechnet damit, dass das Gesetz rechtzeitig zum 1. April in Kraft treten kann. „Wenn wir das Ganze in dieser Woche im Bundestag beschließen, dann muss es nur noch durch den Bundesrat“, sagte Wegge dem Nachrichtenportal „Watson“ am Donnerstag.
„Da es aber kein zustimmungspflichtiges Gesetz ist, kann dort höchstens der Vermittlungsausschuss angerufen werden. Dann könnte sich der Startpunkt verzögern, aber die Freigabe wird auf jeden Fall kommen und es ist auf keinen Fall ein Aprilscherz“, so Wegge.
Wegen der namentlichen Abstimmung, mit der das Cannabis-Gesetz am 23. Februar im Bundestag verabschiedet werden soll, macht sie sich offenbar keine Sorgen.
„Ein paar Gegenstimmen können wir aber auf jeden Fall aushalten“, sagte die SPD-Politikerin. „Als Abgeordneter ist man schließlich nur seinem Gewissen unterworfen.“
Für Kritikpunkte der Innenminister der Länder hat Wegge kein Verständnis. „Ich würde mir wünschen, dass sich die Innenminister und Kritiker mehr mit Daten und Fakten auseinandersetzen: In anderen Ländern, die diesen Weg gegangen sind, sind die Befürchtungen nicht eingetreten.“
Es gehe bei der Freigabe nicht nur um Jugendschutz und Prävention, sondern auch um Gesundheitsschutz und Gerechtigkeit.
„Die aktuelle Situation ist inakzeptabel“, sagte sie. „Es gibt gar keinen Kinder- und Jugendschutz, sondern nur Prävention.“ Auch für erwachsene Konsumenten gebe es aktuell keinen Gesundheitsschutz.
Es gebe viele erwachsene Menschen, die selbstbestimmt und verantwortungsbewusst Cannabis konsumierten und mit einem Bein im Gefängnis stünden. „Das ist Unrecht und da gab es eine Fehlbewertung der Situation“, so Wegge.
„Die Freigabe wird also für viele Menschen eine Erleichterung darstellen.“ (dts Nachrichtenagentur)