Blaulicht

Wuppertal erlaubt Weiterbeschäftigung bei abgelaufenem Aufenthaltstitel

EILMELDUNG_CITY_NEWS

Arbeitgeber in Wuppertal dürfen Mitarbeiter mit abgelaufenem Aufenthaltstitel weiterbeschäftigen, wenn diese rechtzeitig einen Verlängerungsantrag gestellt haben. Das hat die Ausländerbehörde der Stadt mitgeteilt.

Demnach tritt automatisch eine Fiktionswirkung ein, die den alten Titel bis zur Entscheidung der Behörde als gültig betrachtet.

Die Beigeordnete Annette Berg betont, dass sowohl Arbeitgeber als auch Beschäftigte Rechtssicherheit benötigen. „Es ist für beide Seiten existenziell wichtig, dass Beschäftigungsverhältnisse nicht unterbrochen werden“, sagte Berg. Bei einer Niederlassungserlaubnis bestehe ohnehin keine Unsicherheit, da diese unbefristet gültig sei.

Die Ausländerbehörde weist darauf hin, dass eine bereits ausgestellte Fiktionsbescheinigung zwar Klarheit schaffe, aber nicht zwingend vorgelegt werden muss. Arbeitgeber können sich bei Fragen an die Behörde wenden. Weitere Informationen sind auf der städtischen Webseite verfügbar. (dts Nachrichtenagentur)

Vorheriger ArtikelNächster Artikel