Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat zwei Kliniken in Neuss und Moers im Eilverfahren recht gegeben, wie das Gericht mitteilte. Die Bezirksregierung Düsseldorf darf ihre Entscheidungen zur Krankenhausplanung vorläufig nicht vollziehen, wonach den Häusern bestimmte medizinische Leistungen nicht mehr zugewiesen werden sollten.
Im Fall der Neusser Klinik ging es um die Leistungsgruppen Leukämie und Lymphome sowie Thoraxchirurgie.
Das Gericht bemängelte fehlende tragfähige Bedarfsanalysen und ermessensfehlerhafte Entscheidungen. Bei der Thoraxchirurgie wies das Krankenhaus einen Qualitätsvorsprung gegenüber der ausgewählten Alternative auf, was nicht ausreichend berücksichtigt worden sei.
Auch das Krankenhaus in Moers erhielt vorläufig Recht für die beantragte Leistungsgruppe Leukämie und Lymphome. Beide Beschlüsse sind unanfechtbar. Beim OVG NRW sind derzeit noch 27 weitere Eilbeschwerdeverfahren im Zusammenhang mit der Umsetzung des Krankenhausplans Nordrhein-Westfalen 2022 anhängig. (dts Nachrichtenagentur)